Medikationsanalyse

Für unsere Kunden bieten wir als besondere Dienstleistung eine ausführliche Medikationsanalyse an.

 

Die Medikationsanalyse beinhaltet folgende Leistungen:

Interaktionscheck

Wir prüfen, ob sich alle Ihre Medikamente miteinander vertragen. Diese Kontrolle erstreckt sich natürlich nicht nur auf die vom Arzt verschriebenen Präparate, sondern auch alle Medikamente, die Sie ohne Rezept in der Apotheke gekauft haben.

Sicherheitscheck

Dr. Sailer prüft, ob Ihre Medikamente die Sturzgefahr oder die Gefahr für bestimmte Herzrhythmusstörungen erhöhen, und ob die Dosierungen aufgrund von Nieren- oder Leberbeeinträchtigungen angepasst werden sollten. Genauso ermitteln wir, ob bei der langfristigen Einnahme der Medikamente bestimmte Vitamine, Mineralien oder Spurenelemente zusätzlich eingenommen werden sollten. Nehmen Sie zum Beispiel über Jahre hinweg Tabletten gegen Übersäuerung des Magens ein (Pantoprazol oder Omeprazol), so müssen Sie unter Umständen Vitamin B12 zusätzlich einnehmen.

Optimierung der Einnahme

Bei Bedarf wird Ihnen Dr. Sailer eine Optimierung Ihrer Einnahmezeitpunkte vorschlagen. Gleichzeitig erhalten Sie Tipps, ob sich Ihre Medikamente mit dem Essen vertragen.

Beratung

Die Ergebnisse werden wir in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihrem behandelnden Arzt erörtern.

Interessiert? Dann rufen Sie gleich heute noch Dr. Sailer persönlich an unter 0741- 209 664 744.

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1 Alle Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

2 (UVP) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers / Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

3 Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (AVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

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